Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Stand: Januar 2023

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder andere elektronische Kommunikationsmittel (Whatsapp, Telegram, etc.) mit der Blöchlinger Informatik AG, der s-bit Simon Blöchlinger Information Technology oder deren Partner abgeschlossen werden.

Blöchlinger Informatik behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Physische Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein. Elektronische Lieferungen wie z.B. Software und Lizenzschlüssel auch ins Ausland in CHF.

Ein Angebot gilt, ausser es wurde etwas anderes vereinbart, für 14 Tage. Preisänderungen wegen Währungsschwankungen oder infolge Anpassungen seitens Zulieferer bei Nicht-Lager-Artikeln vorbehalten.

Alle publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.) und allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG) enthalten. Nicht enthalten sind Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten sofern im schriftlichen Angebot nicht ausdrücklich als kostenfrei ausgewiesen wurde.

 

Vertragsabschluss

Ein Angebot steht immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Blöchinger Informatik und deren Partnern zustande, sobald die Kundschaft telefonisch oder schriftlich (Post, E-Mail, Whatsapp etc.), ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend „Kaufvertrag“ genannt).

Eine Beratung, sei das vor Ort oder telefonisch, sowie ein schriftliches Angebot / Offerte ist eine kostpflichtige Dienstleistung und wird entsprechend der geltenden Stundensätze verrechnet.

 

Lieferung. Versandgebiete, Lieferfristen usw.

Blöchlinger Informatik legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im genau anzugeben und einzuhalten. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei Blöchinger Informatik selbst wie auch bei Händlern zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommen Blöchlinger Informatik oder deren Partner in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet Blöchlinger Informatik der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Blöchlinger Informatik oder deren Partner bestehen nicht.

Bei Produkten und Dienstleistungen von Blöchlinger Informatik stehen Abholung, Lieferung bei Installation vor Ort oder Postversand zur Verfügung. Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per PKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Blöchlinger Informatik bzw. deren Partner den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die in eine Filiale (Filialabholung) bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft am Standort der Blöchlinger Informatik abholt, kann Blöchlinger Informatik den Vertrag auflösen (stornieren).

 

Zusatzleistungen: Montage und Entsorgung

Die Montage beinhaltet das Liefern, Auspacken und Montieren der bestellten Produkte exkl. Rücknahme des Verpackungsmaterials.

 

Prüfplicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. 

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen eines Partners, Blöchlinger Informatik innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung auf schriftlichem (E-Mail, Whatsapp, Telegram oder Briefpost) oder telefonischem Weg zu erfolgen hat. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen des Supportmitarbeiters der Blöchlinger Informatik zu folgen.

 

Gewährleistung

Blöchlinger Informatik bzw. der Partner übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Blöchlinger Informatik bzw. der Händler kann die Garantie wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
  • Ersatz durch ein neues Produkt durch Digitec Galaxus (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz) Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
  • Minderung 

erbringen.

Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von Blöchlinger Informatik als auch von deren Partner von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss dem Punkt „Haftungsausschluss„.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Blöchlinger Informatik oder deren Partner muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernehmen Blöchlinger Informatik bzw. deren Partner keine Haftung. 

Sowohl Digitec Galaxus als auch der Händler können der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch Digitec Galaxus oder den Händler Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch Digitec Galaxus oder den Händler kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

Für gebrauchte / Occasion-Produkte gilt eine Garantiedauer von einem Jahr nach der Lieferung bzw. Abholung. Die Kundschaft ist sich bewusst, dass sie ein benutztes elektronisches Produkt erwirbt, das persönliche Daten des früheren Eigentümers/Nutzers enthalten könnte und in diesem Zusammenhang von Blöchlinger Informatik bzw. dem Partner jegliche Haftung abgelehnt wird.

Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften Blöchlinger Informatik bzw. deren Partner in keinem Fall für (1) leichte Fahrlässigkeit, (2) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (3) nicht realisierte Einsparungen, (4) Schäden aus Lieferverzug sowie (5) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Blöchlinger Informatik oder der Hilfspersonen des Partners, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnen Blöchlinger Informatik bzw. deren Partner die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Blöchlinger Informatik zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

 

Zahlung

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche bei Blöchlinger Informatik telefonisch, schriftlich oder elektronisch gekauft werden, macht Blöchlinger Informatik direkt bei der Kundschaft geltend. Der Partner tritt mit Abschluss des Kaufvertrags die gesamte Zahlungsforderung, die im Rahmen des Kaufvertrags zwischen ihm und der Kundschaft entsteht, an Blöchlinger Informatik ab (Zession). Die Kundschaft nimmt diese Abtretung zur Kenntnis und ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschliesslich an Blöchlinger Informatik zu leisten.

Zahlungsoptionen sind Barzahlung und Banküberweisung. Die Beträge müssen in Schweizer Franken entrichtet werden.

Die Rechnungen werden per E-Mail geschickt. Bei Rechnungsversand per Post werden der Kundschaft, wenn nicht anders vereinbart, zusätzliche Versandspesen von CHF 3.- in Rechnung gestellt.

Bei Neukunden und, sofern nicht anders vereinart, bei einem Bestellwert von über CHF 500.- wird Vorauszahlung verlangt.

 

Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Blöchlinger Informatik unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Blöchlinger Informatik kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Blöchlinger Informatik erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Blöchlinger Informatik im Eigentum von Blöchlinger Informatik bzw. deren Partner. Blöchlinger Informatik bzw. deren Partner sind berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Blöchlinger Informatik nicht zulässig.

 

Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft können Blöchlinger Informatik bzw. deren Partner nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen. 

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Punkt „Vertragsabschluss“ eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Eschenbach SG. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Blöchlinger Informatik bzw. deren Partner und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Kontaktieren Sie uns

Adresse / Anschrift

s-bit Blöchlinger Informatik
Erlenstrasse 128
CH-8832 Wollerau SZ

Betriebszeiten

Montag bis Freitag: 
09:00 - 12:00 / 15:00 - 19:00

Samstag:
09:00 - 12:00

Sonntag:
geschlossen (Pikett für Kunden mit Supportvertrag)

Telefon